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Vorstandshistorie

Die Präsidenten der Schützengesellschaft zu Gnarrenburg:

Name Amtszeit
Johannes Wickel 1856 - 1865
C. Hirsch 1866 - 1868
Hermann Lührs 1868 - 1872
C. Dybilas 1872 - 1886
Hinrich Oerding 1887 - 1919
Ludwig Lieckweg 1919 - 1924
Hinrich Müller 1924 - 1937
Hinrich Steeneck 1937 - 1964
Dr. Günther Garms 1964 - 1986
Heinz Burfeind 1986 - 2008
Heinz Ukena 2008 - 2014
Rainer Rohr (kommissarisch) 2014 - 2015
Rolf Monsees 2015 - 2019
Detlef Groth seit 2019

 

Königspaare

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über sämtliche Könige und Königinnen der Schützengesellschaft zu Gnarrenburg seit ihrer Gründung im Jahre 1856. Die Damen-Abteilung wurde im Jahr 1956 gegründet, vorher gab es keine Königin.

Jahr König Königin
1856 Levy Holländer  
1857 L. Meier  
1858 Johannes Graf  
1859 Seine Majestät König Georg V. von Hannover  
1860 Martin Stelljes  
1861 L. Gieschen  
1862 L. Schröder  
1863 Geometer Krüger  
1864 Johannes Graf  
1865 H. Oerding  
1866 Claus Monsees  
1867 H. Deppe  
1868 Hinrich Schütte  
1869 C. Steinberg  
1870 Fr. Ringen  
1871 H. Müller  
1872 Wilhelm Gulau  
1873 L. Tönjes  
1874 Wilhelm Gulau  
1875 Fr. Klingebiel  
1876 H. Müller  
1877 G. Monsees  
1878 M. Seekamp  
1879 C.W. Schmidt  
1880 Gevert Steeneck  
1881 H. Deppe  
1882 C. Dybelasz  
1883 H. Sidden  
1884 Georg Junge  
1885 Reichskanzler Fürst Bismarck  
1886 Ed. Regenhardt  
1887 Aug. Deppe  
1888 L. H. Monsees  
1889 Ed. Regenhard  
1890 Reichskanzler Fürst Bismarck  
1891 H. Steeneck  
1892 F. Brehm  
1893 L. Reinhardt  
1894 Joh. Wätjen  
1895 H. Grimke  
1896 Hinrich Schröder  
1897 H. Hoffmann  
1898 Claus Stelljes  
1899 Hinrich Semken  
1900 Hermann Lamprecht  
1901 M. Lippert  
1902 Julius Klein  
1903 Ferdinand Koch  
1904 H. Harre  
1905 Hermann Oerding  
1906 H. Müller  
1907 Friedrich Müller  
1908 Johann Stelljes  
1909 Christian Oerding  
1910 Herrmann Wätjen  
1911 Bernhard Sidden  
1912 Bernhard Sidden  
1913 Hinrich Müller  
1914 Otto Henning  
1919 Peter Thobaben  
1920 August Schaper  
1921 Friedrich Sidden  
1922 Hermann Harre  
1923 Hermann Ringe  
1924 Hinrich Steeneck  
1925 Hinrich Tietjen  
1926 Johann Winters  
1927 Reinhold Rudolf  
1928 Peter Hinck  
1929 Wilh. Topp  
1930 Louis Wittig  
1931 Wilh. Thobaben  
1932 Hinr. Tietjen  
1933 Hinr. Dücker  
1934 Chr. Lüersen  
1935 Bernhard Sidden  
1936 Hinr. Bardenhagen  
1937 Friedrich Grümken  
1938 Wilh. Schulz  
1939 Johann Grabau  
1949 Hugo Waldmann  
1950 Adolf Blanken  
1951 Wilh. Beetz  
1952 Wilh. Thobaben  
1953 Georg Wendelken  
1954 Werner Schöning  
1955 Hinrich Steeneck  
1956 Hermann Harre Marianne Grabau
1957 Karl-Heinz Steeneck Martha Lodders
1958 Fritz Monsees Margret Steeneck
1959 Johann Bunk Marie-Luise Malz
1960 Christian Bartenhagen Anneliese Kallweit
1961 Kurt Bauda Gerda Kück
1962 Hinrich Böschen Marie-Luise Dieckmann
1963 Dr. Günther Garms  
1964 Dr. Herbert Huflage Gerda Kück
1965 Werner Schöning Martha Lodders
1966 Gustav Sidden Martha Lodders
1967 Hans-Wilhelm Topp Helga Steeneck
1968 Hans Schulz Gerda Kück
1969 Helmut Buck Helga Steeneck
1970 Johann Dieckmann Ingrid Brodtmann
1971 Friedrich Burfeind Renate Buck
1972 Alfred Jahnke Helene Maurans
1973 Günther Umbach Marianne Haberland
1974 Kurt Bauda Brigitte Brumund
1975 Hans-Georg Rohde Helga Bremert
1976 Reinhard Haase Ingrid Brodtmann
1977 Hinrich Bartenhagen Marianne Haberland
1978 Joachim Postler Marianne Grabau
1979 Hans-Dieter Hinck Helene Maurans
1980 Friedel Renken Karin Maack
1981 Werner Quell Margot Brodtmann
1982 Dr. Hans-Peter Pötschke Angelika Bargmann
1983 Jürgen Burfeind Renate Eckert
1984 Hans-Hermann Monsees Petra Schriefer
1985 Johann Kück Elke Ringe
1986 Hans-Georg Postels Brigitte Brumund
1987 Heinz Burfeind Rita Burfeind
1988 Walter Oelmann Helga Sethmann
1989 Bernd Hoppe Elke Ringe
1990 Willi Maack Christa Klemme
1991 Christoph Sethmann Sigrid Hoppe
1992 Jürgen Wollenberg Klara Redmann
1993 Günther Volkmann Renate Neumann
1994 Richard Bey Sandra Schröder
1995 Johann Matthias Ingrid Brodtmann
1996 Gerhard Volkmann Angelika Bargmann
1997 Ulrich Schriefer Renate Bleker
1998 Hermann Saevecke Brigitte Brumund
1999 Gerhard Rudolph Anni Bunk
2000 Horst Bartenhagen Petra Schriefer
2001 Reinhold Thobaben Christa Klemme
2002 Olaf Hartmann Brigitte Brumund
2003 Michael Böhrs Helga Bremert
2004 Gerhard Ukena Ingrid Saevecke
2005 Karsten Steeneck Erika Bredehöft
2006 Heinz Ukena Renata Seibert
2007 Stefan Thobaben Margret Steeneck
2008 Bernd Witte Rita Burfeind
2009 Rolf Monsees Sandra Schröder
2010 Detlef Marsand Ines Marsand
2011 Detlef Groth Christa Klemme
2012 Gerhard Volkmann Ingrid Brodtmann
2013 Andreas Volkmann Petra Schriefer
2014 Wilfried Schröder Ute Dieckmann-Wellbrock
2015 Gerhard Ukena Andrea Garms
2016 Tobias Maack Monika Böhrs
2017 Norbert Schlobohm Susann "Susi" Marsand
2018 Rene Volkmann Sandra Schröder
2019 Karsten Renken Verena Geestmann
2020 Kein Schützenfest aufgrund von Corona  
2021 Kein Schützenfest aufgrund von Corona  
2022 Karsten Schwarz Patricia Volkmann

Satzung

Satzung der Schützengesellschaft zu Gnarrenburg e.V. von 1856

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen: "Schützengesellschaft zu Gnarrenburg e.V. von 1856"
  2. Sitz des Vereins ist Gnarrenburg.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Erhaltung der Tradition des Schützenbrauchtums, sowie die Pflege des Schießsports.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung von Sportanlagen, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

Der Verein enthält sich jeder parteipolitischen Betätigung oder der Verfolgung konfessioneller Ziele.

Der Verein hat weiter den Zweck, die dörfliche Gemeinschaft zu pflegen und jährlich ein Schützenfest in Form eines Volks- und Kinderfestes zu veranstalten.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.

Niemand darf durch die Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3 Mitgliedschaft

Die Aufnahme als Mitglied wird auf schriftlichen Antrag an den Vorstand durch den Vorstand vorgenommen. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Die Mitglieder sind verpflichtet, Vereinsbeiträge zu leisten. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  1. mit dem Tod des Mitglieds
  2. durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Präsidenten oder den Geschäftsführer. Sie ist nur zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.
  3. Durch Ausschluss aus dem Verein.

Der erweiterte Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen:

  1. auf Antrag von fünf Vereinsmitgliedern,
  2. wegen groben Verstoßes gegen die Zwecke des Vereins,
  3. wegen schwerer Schädigung des Ansehens und der Belange des Vereins,
  4. wegen einer Beleidigung oder eines tätlichen Angriffes gegen den Vorstand oder die Mitglieder des Vereins anlässlich einer Vereinsveranstaltung,
  5. wegen Nichterfüllung der sich aus der Vereinszugehörigkeit ergebenden Beitragspflichten nach vorangegangener fruchtloser Mahnung.

Über eine Beschwerde wegen des erfolgten Ausschlusses aus dem Verein entscheidet der erweiterte Vorstand in nochmaliger Abstimmung endgültig. Eine Anrufung der Mitgliederversammlung ist ausgeschlossen.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, Beiträge zu leisten, über deren Art und Höhe die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Hauptvorstandes nähere Bestimmungen trifft.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand des Vereins gliedert sich in den Hauptvorstand und in den erweiterten Vorstand.

Vorstand des Vereins im Sinne des Vereinsrechts ist der Hauptvorstand.

Der Hauptvorstand besteht aus:

  1. dem Präsidenten,
  2. seinem Stellvertreter,
  3. dem 1. Schützenmeister,
  4. dem 2. Schützenmeister,
  5. dem Geschäftsführer.

Der Verein wird nach außen durch den Präsidenten oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Mitglied des Hauptvorstandes vertreten.

§ 7 Wahl des Hauptvorstandes

Die Mitglieder des Hauptvorstandes werden auf unbestimmte Zeit gewählt. Jedes Mitglied des engeren Vorstandes hat jedoch sein Amt zur Verfügung zu stellen, wenn der erweiterte Vorstand des Vereins dies mit Mehrheit wünscht oder wenn ¼ der Mitglieder des Vereins dies wünschen.

Der Präsident führt die Geschäfte des Vereins. Er kann einzelne Geschäfte auf andere Vorstandsmitglieder übertragen. Der Vorstand muss zu jeder Verfügung über Grundbesitz oder grundstücksgleiche Rechte im Innenverhältnis vorher die Zustimmung des erweiterten Vorstandes oder der Mitgliederversammlung einholen.

§ 8 Mitglieder des erweiterten Vorstandes

Zum erweiterten Vorstand gehören neben den Mitgliedern des engeren Vorstandes:

  1. der Schützenkönig,
  2. die Schützenkönigin,
  3. der Vizekönig,
  4. die Vizekönigin,
  5. der Fahnenträger,
  6. die Beisitzer,
  7. die Schießwarte,
  8. der/die Schriftführer/-in
  9. die Sportleiter
  10. der/die Gerätewart/-in und
  11. die Abteilungsführer, bzw. in Vertretung deren Stellvertreter.

§ 9 Wahl des erweiterten Vorstandes

Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes mit Ausnahme des Schützenkönigs, der Schützenkönigin, des Vizekönigs, der Vizekönigin und der Abteilungsführer werden auf die Dauer von 4 Jahren von der ordentlichen Generalversammlung des Vereins gewählt. Sie scheiden turnusmäßig aus dem weiteren Vorstand aus, und zwar:

  1. im 1. Jahr der 1. und 3. Schießwart,
  2. im 2. Jahr der Fahnenträger, der 1. Beisitzer und der Gerätewart,
  3. im 3. Jahr der 2. Beisitzer und der 2. und 4. Schießwart,
  4. im 4. Jahr der Damen-Sportleiter, der Jugend-Sportleiter und der Kinder-Sportleiter.

Die Abteilungsführer werden in den Schaltjahren von ihren Abteilungen gewählt.

Eine Wiederwahl der ausscheidenden Vorstandsmitglieder ist zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

§ 10 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Diese haben der ordentlichen Mitgliederversammlung nach erfolgter Prüfung über die Geschäfts- und Kassenführung des Vorstandes Bericht zu erstatten.

In jedem Jahr scheidet ein Kassenprüfer aus und muss durch einen neuen Kassenprüfer ersetzt werden. Eine Wiederwahl des ausscheidenden Kassenprüfers ist zulässig.

§ 11 Ehrenmitglieder

Dem Vorstand steht das Recht zu, Ehrenmitglieder des Vereins zu ernennen.

Er hat die Aufgabe, persönliche Streitigkeiten innerhalb des Vereins durch gütliche Verhandlungen zu schlichten.

§ 12 Mitgliederversammlung

Alljährlich in den ersten vier Monaten findet eine ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins statt, auf deren Tagesordnung insbesondere folgende Punkte stehen sollen:

  1. Geschäftsbericht des Vorstandes,
  2. Entlastung der Vorstandsmitglieder,
  3. Wahl eines neuen Kassenprüfers.

Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Präsidenten oder seinem Stellvertreter, und zwar mindestens eine Woche vorher schriftlich, oder durch öffentliche Bekanntmachung.

§ 13 Leitung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten oder seinem Stellvertreter geleitet. Über die Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.

Die Beschlussfassung erfolgt (abgesehen von der Auflösung des Vereins) durch einfache Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Für die Änderung der Satzung, insbesondere auch für die Änderung des Zwecks des Vereins (§ 2 der Satzung), ist eine ¾-Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.

§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Präsident oder sein Stellvertreter können jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Er muss eine solche außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn der vierte Teil der Vereinsmitglieder solches unter Angabe des Grundes verlangt.

Die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt in derselben Weise wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung. Die außerordentliche Versammlung hat die gleichen Befugnisse wie die ordentliche Versammlung.

§ 15 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins beschließt die ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von dreivierteln der erschienenen Mitglieder.

Das Vereinsvermögen fällt dann an die Gemeinde Gnarrenburg mit der Auflage, es für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Trainingszeiten

Das Training für Vereinsmitglieder und interessierte Gäste findet regelmäßig zu folgenden Zeiten statt:

 

Trainingsart Termin Uhrzeit Bemerkungen
Kleinkaliber 50 Meter Schützen Dienstag 18:00 bis 19:30 Ab 18 Jahren und nur in den Monaten von Mai bis August.

Kleinkaliber 50 Meter Damen
Luftgewehr 10 Meter Damen

Montag 19:30 Kleinkaliber ab 18 Jahren und nur in den Monaten von Mai bis August.
Kleinkaliber 50 Meter Jugend
Luftgewehr 10 Meter Jugend
Freitag 18:00 Kleinkaliber ab 18 Jahren und nur in den Monaten von Mai bis August.
Luftgewehr 10 Meter Schützen Dienstag 19:00  

 

ACHTUNG: Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu bremsen, unterbrechen wir bis auf Weiteres das Schützenjahr. Alle offiziellen Trainingstermine und Feste finden vorerst nicht statt. Das bedeutet, dass das LG-Schießen am kommenden Freitag zunächst ausfällt. Ob und wann unser Frühjahrsanschießen stattfindet oder wann es weitergeht, erfahrt Ihr rechtzeitig über die Abteilungsleiter.

Wir hoffen, dass diese Zeit nicht allzu lange dauert und wir im Sommer zumindest unser Schützenfest feiern dürfen. Allerdings ist kein Schützenfest wichtiger als die Gesundheit. Wir hoffen, dass Ihr diesen schweren Schritt unterstützt.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Schützengesellschaft zu Gnarrenburg e.V. von 1856
Birkenweg 2
27442 Gnarrenburg

Vertreten durch:

den Vorstand
Präsident Detlef Groth
Vizepräsidentin Ute Dieckmann-Wellbrock
Geschäftsführer Bernd Witte

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 179 / 390 97 98
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Tostedt
Registernummer: VR 150012

Angaben zur Haftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
ERGO Versicherung AG
40198 Düsseldorf

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Tobias Maack
Fritz-Reuter-Weg 2
27442 Gnarrenburg

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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